Die große volkswirtschaftliche Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitssystems ergibt sich aus der Betrachtung demographischer Merkmale. Die Zahl der über 80jährigen wird von 1990 bis zum Jahr 2030 von 1,1 Millionen auf 4,5 Millionen steigen. Um diesen zu erwartenden Wandel im Gesundheitsbereich entgegenzutreten, reagiert das Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993 und die Einführung eines Gesamtsystems, das durchgängig, leistungsorientiert und pauschalisierend sein sollte. In diesem Rahmen des Gesetzes zur Reform der Krankenversicherung konnte die Vergütung der stationären Krankenversorgung umfassend neu gestaltet und mittlerweile seit Beginn des Jahres 2003 im Rahmen des so genannten Optionsmodells zum Teil bereits umgesetzt werden.

Der neu eingeführte § 17 b des Krankenhausfinanzierunggesetzes gibt als gesetzliche Grundlage die
Rahmenbedingungen der Vergütungsreform vor. Die Vertreter der Selbstverwaltungsebene
Die Handlungsfelder der Forschungskriterien aus diesen Rahmenbedingungen sind in Abbildung 1 dargestellt. Die Einführung eines ganzheitlichen, durchgängigen und umfassenden Organisations- und Prozessgestaltungsansatzes mit der Entwicklung medienbruchfreier Informations- und Kommunikationssysteme zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen ist zwingend erforderlich.
Prof. Dr.-Ing Hartmut F. Binner |
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