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Integrierte Patientenversorgung

Integrierte Patientenversorgung im Gesundheitswesen

Die große volkswirtschaftliche Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitssystems ergibt sich aus der Betrachtung demographischer Merkmale. Die Zahl der über 80jährigen wird von 1990 bis zum Jahr 2030 von 1,1 Millionen auf 4,5 Millionen steigen. Um diesen zu erwartenden Wandel im Gesundheitsbereich entgegenzutreten, reagiert das Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993 und die Einführung eines Gesamtsystems, das durchgängig, leistungsorientiert und pauschalisierend sein sollte. In diesem Rahmen des Gesetzes zur Reform der Krankenversicherung konnte die Vergütung der stationären Krankenversorgung umfassend neu gestaltet und mittlerweile seit Beginn des Jahres 2003 im Rahmen des so genannten Optionsmodells zum Teil bereits umgesetzt werden.

Integrierter Lösungsansatz
Abbildung 1: Integrierter Lösungsansatz

Der neu eingeführte § 17 b des Krankenhausfinanzierunggesetzes gibt als gesetzliche Grundlage die Rahmenbedingungen der Vergütungsreform vor. Die Vertreter der Selbstverwaltungsebene - die Spitzenverbände der Krankenkassen (Kostenträger), der Verband der privaten Krankenversicherungen und die deutsche Krankenhausgesellschaft - werden damit verpflichtet, ein flächendeckend einheitliches Entgeltsystem für die stationären Krankenhausleistungen zu entwickeln und umzusetzen. Die Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalisierenden Vergütungssystems, das sich an der Basis von Diagnosis Related Groups (DRG) orientiert wird gefordert. Das im Jahre 2000 verabschiedete Gesundheitsreformgesetz löste die bisherige Struktur des Abrechnungssystems durch die Verweildauer eines Patienten im Krankenhaus ab. Es wird durch ein pauschalisiertes Entgeltsystem ersetzt, welches die Krankenhäuser dazu bewegt, ihre tatsächlichen Kosten niedriger zu halten, als den tatsächlichen Vergütungserlös pro Diagnose. Nach Beendigung der Konvergenzphase zur Einführung der pauschalisierten Vergütung im Jahr 2007 muss ein Krankenhaus somit seine historisch gewachsenen internen Strukturen soweit angepasst haben, dass es mit den dann geltenden einheitlichen Vergütungen kostendeckend wirtschaften kann und wettbewerbsfähig ist. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind bei vorgegebenen Erlösen insbesondere die Prozesse aller Leistungserbringer innerhalb der integrierten Patientenversorgungskette kritisch zu analysieren.

Die Handlungsfelder der Forschungskriterien aus diesen Rahmenbedingungen sind in Abbildung 1 dargestellt. Die Einführung eines ganzheitlichen, durchgängigen und umfassenden Organisations- und Prozessgestaltungsansatzes mit der Entwicklung medienbruchfreier Informations- und Kommunikationssysteme zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen ist zwingend erforderlich.

Fachhochschule Hannover Prof. Dr.-Ing Hartmut F. Binner | Lehrgebiete an der Fachhochschule Hannover | Labore an der Fachhochschule Hannover | Forschungsgebiete | Forschungsprojekte | Praxissemester | Diplomarbeiten | Literatur | Akademie | Impressum