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Arbeitsschutzmanagement

Die Organisation des Arbeitsschutzes sollte in Form eines Arbeitsschutzmanagementsystems als Führungsinstrument in einem Unternehmen umgesetzt werden. Allerdings fordert in Deutschland zurzeit weder ein Gesetz, eine Norm oder eine Unfallverhütungsvorschrift direkt ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Indirekt wird es im Arbeitsschutzgesetz § 2, Abs. 2 mit genannt. In den letzten Jahren haben die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Sozialpartner zum Thema Arbeitsschutzmanagement gemeinsam einen nationalen Leitfaden zur freiwilligen Anwendung von Arbeitsschutzmanagementsystemen in Organisationen für die Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Dieser Entwurf wurde Mitte 2002 mit dem Hinweis vorgestellt, dass die Anwendung dieses nationalen Leitfadens freiwillig ist und dass bestehende Rechtsvorschriften oder anerkannte Standards des Arbeitsschutzes weder ersetzt noch erläutert werden. Dieser Leitfaden sieht auch keine Zertifizierung durch Dritte vor. Er ermöglicht aber den staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen einer Systemkontrolle den Organisationen einer freiwilligen Überprüfung der Wirksamkeit ihres Arbeitsschutzmanagementsystems anzubieten (AMS). Das Ergebnis der Überprüfung wird schriftlich bestätigt.

AMS Grundstruktur
Abbildung1: Grundstruktur eines AMS entsprechend dem nationalen Leitfaden

Die Umsetzung dieser Grundstruktur ist Gegenstand der Forschungsaktivitäten. In Abbildung 1 ist die Grundstruktur dieses AMS entsprechend dem nationalen Leitfaden dargestellt. Diese Grundstruktur baut auf den gemeinsamen Standpunkten, die von dem genannten Gremium unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) 1998 formuliert wurden, auf. Diese einvernehmlich vereinbarten gemeinsamen Eckpunkte stellen Mindestanforderungen an AMS-Konzepte dar.

Bei diesen Kernelementen handelt es sich um:

  1. Arbeitsschutzpolitik und -strategie
  2. Verantwortung, Aufgaben und Befugnisse
  3. Aufbau des AMS
  4. Interner und externer Informationsfluss sowie Zusammenarbeit
  5. Verpflichtungen
  6. Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in betriebliche Prozesse
  7. Dokumentation und Dokumentenlenkung
  8. Ergebnisermittlung, -bewertung und Verbesserung des AMS.

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